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   LG Lüneburg, 13.12.1984 - 1 S 263/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2571
LG Lüneburg, 13.12.1984 - 1 S 263/83 (https://dejure.org/1984,2571)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 13.12.1984 - 1 S 263/83 (https://dejure.org/1984,2571)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 1 S 263/83 (https://dejure.org/1984,2571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung, die bei Beheizung und Lüftung vermieden werden könnten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1985, 127
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 19.07.1984 - 2 UH 1/84

    Pflichten des Mieters hinsichtlich des Bauzustandes der Wohnung bei

    Auszug aus LG Lüneburg, 13.12.1984 - 1 S 263/83
    Nach dem Beschluss des OLG Celle vom 19. Juli 1983 - 2 UH 1/84 - ist die Frage der Tauglichkeit einer Wohnung zu dem vertragsgemäßen Gebrauch unabhängig davon zu beantworten, ob die anerkannten Regeln der Technik zur Bauzeit eingehalten worden sind.
  • AG Siegburg, 03.11.2004 - 4 C 227/03

    Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall im Badezimmer und

    Daher hat nach ganz herrschender Meinung der Vermieter im Streitfall zu beweisen, dass der bauliche Zustand der Wohnung während der Mietzeit als Ursache für das Entstehen der Feuchtigkeitserscheinigungen gänzlich ausscheidet (vgl. LG C WuM 1988, 356 f; LG L3 ZMR 1986, 123; OLG L JuS 1985, 233, 234; LG E WM 1985, 22; LG B WM 1985, 25; LG M ZMR 1985, 127; Heitgreß WM 1985, 107; LG E WM 1985, 22; LG B WM 1985, 25; LG L3 NJW-RR 1986, 314; LG O- G WM 1988, 155).
  • LG Berlin, 09.05.1996 - 61 T 17/96
    Während insoweit die eine Meinung bei der gemäß § 3 ZPO vorzunehmenden Schätzung wesentlich auf die durch die Modernisierung eintretende Dauerhaftigkeit der Wertsteigerung des Grundstücks und eine damit verbundene Erhöhung des Verkehrswertes der Immobilie abstellt (vgl. LG Berlin, MM 1993, [110 CU 65] ; GE 1991, 151; ZMR 1985, 343 [ZK 64] ; MM 1984, 227; WuM 1989, 433 ; GE 1987, 831 ; 1983, 123 [ZK 63]; LG Hamburg ZMR 1985, 127 [ZK 163] und deshalb den 36-fachen Betrag für angemessen hält, hat nach anderer Ansicht eine Begrenzung auf den 12-fachen Betrag der monatlich erzielbaren Mietzinserhöhung zu erfolgen (vgl. LG Hamburg, ZMR 1993, 570; LG Köln, WuM 1989, 566 ; LG Hannover, WuM 1989, 433 ).
  • LG Aachen, 24.10.1994 - 5 T 200/94
    Es ist streitig, ob der Mieterhöhungsbetrag bei Klagen auf Duldung von Modernisierung von Maßnahmen unter entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 5 GKG für ein Jahr zugrunde zulegen ist (so: Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl., Anhang I, § 12 GKG "Mietverhältnis" Anm. f; Zöller/Schneider, ZPO , 18. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort "Mietstreitigkeiten; Baumbach-Hartmann, ZPO , 51. Aufl., Anhang § 3 , Stichwort "Mietverhältnis", Rdn. 81) oder der Mieterhöhungsbetrag für drei Jahre (so: Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., V Rdn. 89; LG Berlin, WM 1989, 433 ; LG Hamburg, ZMR 1985, 127 ; LG Fulda, WM 1992, 243; KreisG Weiswasser, WM 1992, 468).
  • LG Berlin, 09.12.1994 - 64 T 136/94
    Hierbei verbleibt die Kammer bei ihrer bisher vertretenen Auffassung (LG Berlin GE 1991, 151), dass für die Bewertung des Interesses der dreifache Jahresbetrag der voraussichtlichen Erhöhung des Mietzinses zugrundezulegen ist (so auch LG Fulda ZMR 1992, 393; LG Hamburg ZMR 1985, 127 ).
  • AG Weißwasser, 10.07.1992 - 3 C 165/92
    Bei der Streitwertfestsetzung war nicht der Jahresbetrag der Mieterhöhung gemäß § 3 MHG zu berücksichtigen, sondern es war vielmehr der Gebäudewertsteigerung angemessen Rechnung zu tragen, so dass der dreifache Jahresbetrag der Mieterhöhung nach § 3 MHG angebracht erscheint (siehe LG Hamburg, ZMR 1985, 127 , WM 1987, 61, LG Berlin, ZMR 1985, 343).
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